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Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Hinweise (Besonderheiten)

Kleinkläranlagen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 305
Wasser
Natascha Abrahams
Untere Wasserbehörde, Kläranlagen und Samtgemeinde Bardowick
04131 26-1657E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 311
Wasser
Michaela Willig
Untere Wasserbehörde
04131 26-1277E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 309
Wasser
Andreas Flügger
Untere Wasserbehörde
04131 26-1325E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 314
Wasser
Peter Wünnecke
Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1465E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 317
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 312
Wasser
Martin Knothe
Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen
04131 26-1501E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 304
Wasser
Reinhard Lempke
Untere Wasserbehörde
04131 26-1320E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 309
Wasser
Astrid Michaelsen
Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide
04131 26-1463E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 313

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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