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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung

Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
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Leistungsbeschreibung

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

Voraussetzungen

Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
  • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Schießgrabenstraße 7

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Montags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Parkplätze

Frauenparkplatz:

Anzahl: 21

Parkplatz:

Anzahl: 508

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 55,00 - 95,00 Euro
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Gebühr: 105,00 - 160,00 Euro
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

Ansprechpersonen

Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Nina Gärtner
+49 4131 309-3280+49 4131 309-553280E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Digital

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