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Fahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister

Führerscheine

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte  = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bzw. Halterinnen und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Bußgeld:17,90 EUR
    Ermahnung bzw. Verwarnung nach dem Fahreignungsregister

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Grund des Punktestands im Fahreignungsregister darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Eintragung im Fahreignungsregister bei Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
  • Informationserteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • Eintragung im Fahreignungsregister bei Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
  • Informationserteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Bei einem Punktestand von 4 bis 5 erfolgen die Ermahnung und ein Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Wer ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1 Punkt abbauen.
  • Bei einem Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Bei einem Punktestand von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Informationen zum Abbau von Punkten enthält die Leistung „Abbau von Punkten im Fahreignungsregister“.

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Bei einem Punktestand von 4 bis 5 erfolgen die Ermahnung und ein Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Wer ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1 Punkt abbauen.
  • Bei einem Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Bei einem Punktestand von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Informationen zum Abbau von Punkten enthält die Leistung "Abbau von Punkten im Fahreignungsregister".

Hinweise (Besonderheiten)

Im Fahreignungsregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die betroffenen Personen selbst.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ansprechpersonen

Führerscheine
Herr Daxner
04131 26-1660E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 106
Führerscheine
Frau Vetter
04131 26-1314E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 105
Führerscheine
Frau Beder-Ahlf
04131 26-1142E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 108
Führerscheine
Frau Frahm
04131 26-1437E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 108
Führerscheine
Frau Doose
Führerscheine: A-C, W-Z
04131 26-1785E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 111
Führerscheine
Frau Jurischka
Führerscheine: D-I
04131 26-1659E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 110
Führerscheine
Frau Höche
Führerscheine: J-P
04131 26-1344E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 109
Führerscheine
Frau Polkehn
Führerscheine: Q-V
04131 26-1232E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 107
Führerscheine
Frau Minks
04131 26-1820E-Mail senden
Gebäude 6 - Zimmer 106
Führerscheine
Katharina Gronholz
Fachdienstleiterin KFZ-Zulassung und Führerscheine
04131 26-1358E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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