Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Fahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister

Fachdienst 42 Straßenverkehr
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte  = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bzw. Halterinnen und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Sachgebiet Führerscheine:
Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Sachgebiet Straßenverkehr:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Parkplätze

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Parkplatz:

Anzahl: 508

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Bei einem Punktestand von 4 bis 5 erfolgen die Ermahnung und ein Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Wer ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1 Punkt abbauen.
  • Bei einem Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Bei einem Punktestand von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Informationen zum Abbau von Punkten enthält die Leistung „Abbau von Punkten im Fahreignungsregister“.

§ 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Eintragung im Fahreignungsregister bei Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
  • Informationserteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ermahnung bzw. Verwarnung nach dem Fahreignungsregister
Gebühr: 17,90 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Grund des Punktestands im Fahreignungsregister darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.

Was sollte ich noch wissen?

Im Fahreignungsregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die betroffenen Personen selbst.

Informationen zum Punktesystem auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden