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Einschulung

Geschäftsbereich IV - Bildung und Soziales
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Leistungsbeschreibung

Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere einer Grundschule.

Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigen vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die/der Schulleiter/-in.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Zum Lopautal 14

21385 Amelinghausen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

Offene Sprechzeiten(Sozialberatungen):
Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten melden ihre schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im Mai des Vorjahres bei der zuständigen Stelle an. Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekannt gegeben.

Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Stelle ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Kindes an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist.

Voraussetzungen

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es  bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Zu den Kindern, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden werden, zählen auch die Kinder, die am 1. Oktober Geburtstag haben. Schulpflichtig für das jeweilige Schuljahr sind danach die Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober (vor sieben Jahren) bis einschließlich 1. Oktober des darauf folgenden Jahres (vor sechs Jahren) geboren wurden.

Mit dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden somit die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2007 bis einschließlich 1. Oktober 2008 geboren wurden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Einschulung" finden Sie in der Leistung Einschulungsuntersuchung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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