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Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung

Fachdienst 42 Straßenverkehr
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Leistungsbeschreibung

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Sachgebiet Führerscheine:
Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Sachgebiet Straßenverkehr:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Parkplätze

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Parkplatz:

Anzahl: 508

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Informationen zum biometrischen Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 13,80 - 29,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ansprechpersonen

Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Doose
A-C, W-Z
+49 4131 26-1785+49 4131 26-2785E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Höche
J-P
+49 4131 26-1344+49 4131 26-2344E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Jurischka
D-I
+49 4131 26-1659+49 4131 26-2659E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Polkehn
Q-V
+49 4131 26-1232+49 4131 26-2232E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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