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Ausgleich für Wehrdienstbeschädigte: Gewährung

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Braunschweig-
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten? Dann können Sie auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Versorgungsleistungen können auch für Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für hinterbliebene Eltern in Betracht kommen.

Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.

Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • orthopädische Versorgung
  • berufliche Rehabilitation Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
  • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
  • Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Schillstraße 1

38102 Braunschweig

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei schriftlicher Abgabe des Antrages: Geburtsurkunde oder durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätige Personenstandsdaten
  • bei persönlicher Abgabe des Antrages: Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Meldebestätigung
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • ggf. Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Wehrdienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird. Während ihrer Dienstzeit haben Soldaten gegebenenfalls einen Anspruch auf einen Ausgleich für die Wehrdienstbeschädigung von den Behörden der Bundeswehrverwaltung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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