Schulen in freier Trägerschaft
Leistungsbeschreibung
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ergänzen das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im niedersächsischen Schulwesen wahr.
Sie werden als allgemein bildende oder berufsbildende genehmigungspflichtige Ersatzschulen, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sein müssen, oder auch als anzeigepflichtige Ergänzungsschulen geführt. An Ersatzschulen können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an den entsprechenden öffentlichen Schulen. Vielen dieser Schulen ist ein Internat angeschlossen.
Viele niedersächsische Schulen in freier Trägerschaft bzw. deren Träger gehören der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen/Bremen e. V. an.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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