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Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Bauen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Die geförderte Wohnung darf 30 bis 35 Jahre lang nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen  (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum an Eigenleistung: soll 25 % der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % (nur in Ausnahmefällen) betragen.
  • Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Was kann gefördert werden:

  • Neubau
  • Ausbau/Umbau oder Erweiterung
  • energetische Modernisierung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Die geförderte Wohnung darf 30 bis 35 Jahre lang nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen  (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum an Eigenleistung: soll 25 % der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % (nur in Ausnahmefällen) betragen.
  • Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Was kann gefördert werden:

  • Neubau
  • Ausbau/Umbau oder Erweiterung
  • energetische Modernisierung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Hinweise (Besonderheiten)

Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Ansprechpersonen

Bauen
Meike Höfel
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen, Gemeinde Soderstorf
04131 26-1770E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 109
Bauen
Arne Voigt
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Stadt Bleckede
04131 26-1542E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 113
Bauen
Torben Krüger
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 117
Bauen
Michael Cordes
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 105
Bauen
Alexandra Berger
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1262E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
Bauen
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleitung, Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 114
Bauen
Oliver Kahrmann
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Melbeck
04131 26-1879E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Stefanie Gos
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amelinghausen, Gemeinde Betzendorf, Gemeinde Oldendorf/Luhe, Gemeinde Rehlingen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1993E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112
Bauen
Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 10
Bauen
Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 108
Bauen
Michaela Köhler
04131 26-1643E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 5
Bauen
Anne-Kathrin Heuer
04131 26-1438E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
Bauen
Monika Nennemann
04131 26-1601E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
Bauen
Antje Hoffmann
04131 26-1328E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 18
Bauen
Katrin Jacobsen
04131 26-1616E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 4
Bauen
Andreas Kohnert
04131 26-1581E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
Bauen
Merle Ehrhardt
04131 26-1033E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
Bauen
Bastian Höbermann
04131 26-1982E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
Bauen
Anna Luisa Menke
04131 26-1938E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 209
Bauen
Theresa Bostelmann
04131 26-1917E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 115
Bauen
Arne Topp
04131 26-1646E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Florian Finke
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1245E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 6
Bauen
Torsten Hensel
Brandschutzprüfer: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Stadt Bleckede
04131 26-1235E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 14
Bauen
Christian Rötzer
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21339
04131 26-1251E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
Bauen
Lennart Schwerdt
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21335
04131 26-1790E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
Bauen
Matthias Krüger
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21337
04131 26-1369E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 13
Bauen
René Pabst
Brandschutzprüfer: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1037E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 9
Bauen
Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
Bauen
Corinna Wojak
Fachdienstleiterin
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 116
Bauen
Volker Prange
Baukontrolleur: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1654E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Anja Röhrs
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1255E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Ina Jankowski
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1655E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
Bauen
Laurent Beyer
Baukontrolleur: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1433E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 104
Bauen
Brita Colberg
Denkmalschutz
04131 26-1462E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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