Sozialversicherungsausweis neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben Ihren persönlichen Daten Ihre Sozialversicherungsnummer steht.
Die Sozialversicherungsnummer wird von Ihrem Arbeitgeber bei allen Meldungen an die Sozialversicherung (zum Beispiel An-, Ab- oder Jahresmeldungen) verwendet, um Sie zu identifizieren. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gleich. Unter dieser Nummer führt die Rentenversicherung Ihr Versichertenkonto.
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis
- online,
- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
- bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer ist die Anmeldung auch ohne Sozialversicherungsnummer möglich. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber löst dann die Neuvergabe einer Sozialversicherungsnummer aus. Ihr Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.
Außerdem brauchen Sie den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.
Wenn sich Ihr Name ändert, beispielsweise im Zuge einer Heirat, erhalten Sie automatisch einen neuen Sozialversicherungsausweis.
Hinweis: Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis werden Ihre Daten zusätzlich als maschinenlesbarer Code (QR-Code) dargestellt.
Das müssen Sie wissen
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Weitere Informationen
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Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.
Verfahrensablauf
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden.
Sie erhalten Ihren Sozialversicherungsausweis per Post an Ihre Meldeadresse.
Sozialversicherungsausweis online beantragenVoraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Nach der Beantragung wird Ihr Sozialversicherungsausweis innerhalb von 14 Tagen an Ihre Meldeadresse gesendet.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Unterstützende Institutionen
Alle Träger der Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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