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Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe: Eintragung

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • ggf. Aufenthaltsbescheinigung
  • Gesellschaftervertrag
  • ggf. weitere Unterlagen gemäß § 20 i. V. m. § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.

§ 20 Handwerksordnung (HwO)
§ 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

Welche Gebühren fallen an?

Esfallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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