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Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung

Landkreis Lüneburg - Fachdienst 61 Umwelt
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Leistungsbeschreibung

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.

Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind

  • Veränderungen der Gestalt,
  • Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 08-12 Uhr oder nach Vereinbarung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung und
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpersonen

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Viola Gielke
+49 4131 26-1373+49 4131 26-2373E-Mail senden
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Saskia Grote
+49 4131 26-1586+49 4131 26-2586E-Mail senden
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Adrian Kreft
Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Dahlenburg, Gemeinde Adendorf
+49 4131 26-1354+49 4131 26-2354E-Mail senden
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Patricia Ossig
Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg
+49 4131 26-1798+49 4131 26-2798E-Mail senden
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Jonas Pape
Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg
+49 4131 26-1602+49 4131 26-2602E-Mail senden
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Maja Züghart
+49 4131 26-1666+49 4131 26-2666E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

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Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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