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Berufliche Fortbildung: Überprüfung

Industrie- und Handelskammer Lüneburg - Wolfsburg
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Leistungsbeschreibung

Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung erworben wurden, werden Prüfungen durchgeführt. Die zuständigen Stellen führen berufliche Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfung, Industriemeisterprüfung) durch. Dem erfolgreichen Prüfling in der beruflichen Fortbildung ist von der zuständigen Stelle ein Zeugnis auszustellen. Auf Antrag des Prüflings stellt die zuständige Stelle - bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) - Zeugnisübersetzungen in englischer und französischer Sprache aus.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Sande 1

21335 Lüneburg

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihre Fortbildungsrichtung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im) §§ 72 bis 75 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

§§ 72 bis 75 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Durchführung von Prüfungen und Ausstellung von Prüfungszeugnissen erheben die zuständigen Stellen Gebühren. Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können die zuständigen Stellen Gebühren erheben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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