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Bebauungsplan

Bautechnik

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.



Das müssen Sie wissen

Zuständige Stelle

Planungsamt der Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises.

Ansprechpunkt

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

Ansprechpersonen

Bautechnik
Meike Höfel
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1770E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 109
Bautechnik
Arne Voigt
Genehmigungsverfahren: Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus
04131 26-1542E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 113
Bautechnik
Torben Krüger
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 114
Bautechnik
Michael Cordes
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 105
Bautechnik
Alexandra Berger
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf
04131 26-1262E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 112
Bautechnik
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleiterin, Fachgebietsleiterin Technik, Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1434E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 108
Bautechnik
Oliver Kahrmann
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Amelinghausen, Gemeinde Dahlenburg, Gemeinde Dahlem
04131 26-1879E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 107
Bautechnik
Vivian Przybilla
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1114E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 109
Bautechnik
Gerrit Grote
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Melbeck, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Gemeinde Boitze, Gemeinde Nahrendorf, Gemeinde Tosterglope
04131 26-1455E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 114

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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