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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn

Bauaufsicht

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.



Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Hinweise (Besonderheiten)

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Broschüre: "Tipps für Nachbarn"

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpersonen

Bauaufsicht
Andreas Kohnert
Projektleitung Bauen Online, Baurechtsservice: Stadt Bleckede
04131 26-1581E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 115
Bauaufsicht
Merle Ehrhardt
Baurechtsservice: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Bardowick,
04131 26-1033E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 115
Bauaufsicht
Bastian Höbermann
Baurechtsservice: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide,
04131 26-1982E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 209
Bauaufsicht
Anna Luisa Menke
Baurechtsservice: Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1938E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 209
Bauaufsicht
Natascha Janssen
Baurechtsservice: Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Ilmenau
04131 26-1355E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 104
Bauaufsicht
Christopher Jesse
Baurechtsservice: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1140E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 115

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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