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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Bautechnik

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.

Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.



Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Im Wesentlichen wird benötigt:

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Ist die Nutzungsänderung genehmigungsfrei, hat die Bauherrin oder der Bauherr über die beabsichtigte Nutzungsänderung eine schriftliche Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen und die in § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) genannten Unterlagen (im Wesentlichen den Entwurf) beizufügen.

Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)

Verfahrensablauf

Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Anmeldung, z. B. eines Gewerbes, ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Stelle darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Ist diese nicht selbst Bauaufsichtsbehörde, leitet sie den Bauantrag innerhalb einer Woche an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter.

Ansprechpersonen

Bautechnik
Meike Höfel
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1770E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 109
Bautechnik
Arne Voigt
Genehmigungsverfahren: Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus
04131 26-1542E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 113
Bautechnik
Torben Krüger
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 114
Bautechnik
Michael Cordes
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 105
Bautechnik
Alexandra Berger
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf
04131 26-1262E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 112
Bautechnik
Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleiterin, Fachgebietsleiterin Technik, Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1434E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 108
Bautechnik
Oliver Kahrmann
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Amelinghausen, Gemeinde Dahlenburg, Gemeinde Dahlem
04131 26-1879E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 107
Bautechnik
Vivian Przybilla
Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1114E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 109
Bautechnik
Gerrit Grote
Genehmigungsverfahren: Gemeinde Melbeck, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Gemeinde Boitze, Gemeinde Nahrendorf, Gemeinde Tosterglope
04131 26-1455E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 114

Kontakt-Möglichkeiten

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Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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