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Abbruch Anzeige

Bauen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Auch bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, können ohne Baugenehmigung wieder abgebrochen werden.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zahlungsarten
Barzahlung, Überweisung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

Verfahrensablauf

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpersonen

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Meike Höfel
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen, Gemeinde Soderstorf
04131 26-1770E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 109
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Arne Voigt
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Stadt Bleckede
04131 26-1542E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 113
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Torben Krüger
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 117
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Michael Cordes
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 105
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Alexandra Berger
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1262E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
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Elisabeth Gückler
Stellvertretende Fachdienstleitung, Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 114
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Oliver Kahrmann
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Melbeck
04131 26-1879E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Stefanie Gos
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amelinghausen, Gemeinde Betzendorf, Gemeinde Oldendorf/Luhe, Gemeinde Rehlingen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1993E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112
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Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 10
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Petra Krause
Baulasten
04131 26-1273E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 108
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Michaela Köhler
04131 26-1643E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 5
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Anne-Kathrin Heuer
04131 26-1438E-Mail senden
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Monika Nennemann
04131 26-1601E-Mail senden
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Antje Hoffmann
04131 26-1328E-Mail senden
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Katrin Jacobsen
04131 26-1616E-Mail senden
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Andreas Kohnert
04131 26-1581E-Mail senden
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04131 26-1033E-Mail senden
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Bastian Höbermann
04131 26-1982E-Mail senden
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Anna Luisa Menke
04131 26-1938E-Mail senden
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04131 26-1646E-Mail senden
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Florian Finke
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen
04131 26-1245E-Mail senden
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Torsten Hensel
Brandschutzprüfer: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Stadt Bleckede
04131 26-1235E-Mail senden
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Christian Rötzer
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21339
04131 26-1251E-Mail senden
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Lennart Schwerdt
Brandschutzprüfer: Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21335
04131 26-1790E-Mail senden
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Matthias Krüger
Brandschutzprüfer: Hansestadt Lüneburg Postleitzahl 21337
04131 26-1369E-Mail senden
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René Pabst
Brandschutzprüfer: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1037E-Mail senden
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Zentrale Fachdienst Bauen
04131 26-1026E-Mail senden
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Corinna Wojak
Fachdienstleiterin
04131 26-1026E-Mail senden
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Volker Prange
Baukontrolleur: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1654E-Mail senden
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Anja Röhrs
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede
04131 26-1255E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 118
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Ina Jankowski
Mitarbeiterin Baukontrolle: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
04131 26-1655E-Mail senden
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Laurent Beyer
Baukontrolleur: Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau,
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Denkmalschutz
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