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Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Jugendhilfe und Sport

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • Notargebühren
  • Gerichtskosten

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Erforderliche Unterlagen

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

Unterlagen der Annehmenden:

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

Unterlagen der Annehmenden:

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

Voraussetzungen

  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

  • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
  • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

  • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
  • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

Formulare

keine

keine

Zuständige Stelle

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.

Ansprechpunkt

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

Teaser

Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

Ansprechpersonen

Jugendhilfe und Sport
Frau Kapelke
Pflegekinderdienst
04131 26-1336E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Anne Matz
Pflegekinderdienst
04131 26-1576E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Ulrike Surborg
Pflegekinderdienst
04131 26-1593E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Christian Berndt
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1386E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 207 // 3
Jugendhilfe und Sport
Anke Stolze
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport
04131 26-1792E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Herr Metzendorf
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Sport
04131 26-1318E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Frau Beck
Spezialdienst Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1205E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Christian Gebhardt
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1246E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Herr Behr
Jugendgerichtshilfe
04131 26-1571E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Mitarbeiter/in
Jugendgerichtshilfe
04131E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Frau Benne
Fachdienstleiterin
04131 26-1370E-Mail senden
Jugendhilfe und Sport
Muriel Herrmann
04131 26-1318E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 218 // 3

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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