Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich als adoptiertes Kind über Ihre familiäre Herkunft informieren möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Ihre Adoption vermittelt hat. In der Regel gehören diese Stellen zu den Jugendämtern, es gibt jedoch auch Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger, zum Beispiel der Kirchen.
Die Fachkräfte Ihrer Vermittlungsstelle lassen Sie die Akten einsehen, unterstützen Sie bei der Recherche und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Eine Akteneinsicht ist für Sie nicht möglich, wenn überwiegende persönliche Belange von beteiligten Personen entgegenstehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle kann sich im Einzelfall bemühen, dass auch Ihre leiblichen Eltern und Geschwister Akteneinsicht erhalten. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht für Angehörige aus Ihrer Herkunftsfamilie jedoch nicht.
Das Geburtenregister führt das für den Geburtsort einer Person zuständige Standesamt.
Eine lange Aktenaufbewahrungsfrist für Akten über Adoptionen wurde erst Anfang 2002 eingeführt. Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existieren möglicherweise keine Vermittlungsakten mehr.
Erfolgte die Adoption vor dem Jahr 1977, war keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Damals reichte ein notarieller Vertrag, den das Amtsgericht bestätigen musste. In diesem Fall führt Sie möglicherweise eine Nachfrage beim beteiligten Gericht weiter.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Für die Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte entstehen keine Kosten.
Die Gebühren für Tätigkeiten eines Standesamtes sind landesrechtlich geregelt und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
-
Wenn Sie die Vermittlungsakten einsehen möchten:
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Sie sind
- adoptiert worden und mindestens 16 Jahre alt oder
- Eltern, haben Ihr Kind adoptiert und sind sorgeberechtigt für Ihr Kind
-
Sie sind
-
Wenn Sie die Auskünfte oder Unterlagen vom Standesamt erhalten möchten:
-
Unterlagen aus dem Personenstandsregister beim Standesamt können beantragen:
- Eltern, die ihr Kind adoptiert haben,
- deren Eltern,
- gesetzliche Vertretung des Kindes und
- das mindestens 16 Jahre alte Kind selbst.
-
Nach dem Tod des Kindes können Auskünfte aus dem Personenstandsregister außerdem erhalten:
- andere Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (also die leiblichen Eltern) und
- deren Ehepartner oder Ehepartnerinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge.
-
Unterlagen aus dem Personenstandsregister beim Standesamt können beantragen:
- Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ansprechpunkt
- an die Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption durchgeführt hat
- an das Standesamt am Geburtsort
Teaser
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener - etwa die Ihrer leiblichen Eltern - stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Eltern die ihr Kind adoptiert haben, können, sofern sie für ihr Kind sorgeberechtigt sind, ebenfalls Einsicht in die Akten über die Adoptionsvermittlung erhalten. Auch in diesem Fall gilt, dass Interessen anderer Personen der Einsicht nicht entgegenstehen dürfen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes Einsicht in Akten oder die Erteilung von Angaben aus dem Personenstandsregister verwehrt
- Klage vor dem Amtsgericht, wenn Adoptionsvermittlungsstelle eines freien Trägers - etwa einer Kirche - die Akteneinsicht verweigert
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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