Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Leistungsbeschreibung
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
keine
Verfahrensablauf
Bitte e rkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.
Zuständige Stelle
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.
Ansprechpunkt
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Lüneburg.
Teaser
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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