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Beistandschaft

Jugend und Familie

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Ansprechpersonen

Jugend und Familie
Frau Seegers
M - R
04131 26-1432E-Mail senden
Jugend und Familie
Liane Lüneburg-Kohrs
Hb - L + T + W
04131 26-1539E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 10
Jugend und Familie
Nancy Koschella
A - Ha
04131 26-1250E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 10
Jugend und Familie
Nicole Germ
S + U + V + X - Z
04131 261531E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 9

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

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 8 bis 12 Uhr

Digital

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