Berichtigung unrichtiger und vervollständigen unvollständiger personenbezogenen Daten verlangen
Leistungsbeschreibung
Betroffene Personen können von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten berichtigt werden. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind.
Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden, jedoch nur unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
- Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
Die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.
Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst, dem der Behördenfinder vorgeschaltet ist. Dort können Sie die Behörde auswählen, von der Sie eine Berichtigung oder Vervollständigung personenbezogener Daten verlangen wollen.
Online-Dienst:Datenauskunft und Geltendmachung anderer Betroffenenrechte nach DSGVO
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises
- Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen, muss Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet haben. Sie können nur ihre eigenen personenbezogenen Daten berichtigen oder vervollständigen lassen.
Verfahrensablauf
Eine Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.
Berichtigung online verlangen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.
- Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.
Berichtigung schriftlich verlangen:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten berichtigen soll.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten berichtigen soll.
Teaser
Wenn Sie feststellen, dass personenbezogene Daten über Sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie verlangen, dass diese unverzüglich berichtigt beziehungsweise vervollständigt werden.
Rechtsbehelf
Sie können sich mit einer Rückfrage an die Behörde wenden, eine Beschwerde an den Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen richten oder vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben.
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

