Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Bautechnik
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung
- zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
- umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
- in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
- von seinem Standort entfernt werden.
Die Genehmigungspflicht betrifft auch
- das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
- die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.
Das müssen Sie wissen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.
Ansprechpersonen
Bautechnik
Colberg Brita
Denkmalschutz: Gemeinde Adendorf, Stadt Bleckede, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1462E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 112
Bautechnik
Völkmann Ulrich
Denkmalschutz: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1079E-Mail sendenGebäude 3, Zimmer 112
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail @ Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.