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Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung

Bautechnik

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung

  • zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
  • umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
  • in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
  • von seinem Standort entfernt werden.

Die Genehmigungspflicht betrifft auch

  • das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
  • die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.



Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen

Ansprechpersonen

Bautechnik
Colberg Brita
Denkmalschutz: Gemeinde Adendorf, Stadt Bleckede, Samtgemeinde Dahlenburg, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1462E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 112
Bautechnik
Völkmann Ulrich
Denkmalschutz: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1079E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 112

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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