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Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

KFZ-Zulassungen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.



Das müssen Sie wissen

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Anja Beyer-Ferdinand
04131 26-1239E-Mail sendenGebäude 6, Zimmer 1
KFZ-Zulassungen
Jan Burmester
Fachgebietsleiter KFZ-Zulassung
04131 26-1236E-Mail sendenGebäude 6, Zimmer 11
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Team KFZ-Zulassung Samtgemeinde Amelinghausen
04132 920-911E-Mail sendenSamtgemeinde Amelinghausen, Zimmer 1
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Team KFZ-Zulassung Stadt Bleckede
05852 977-18E-Mail sendenStadt Bleckede, Zimmer 1

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21335 Lüneburg

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