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Spielhallen Erlaubnis

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben will, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigt einerseits eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) sowie andererseits seit dem 01.07.2012 eine glückspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.10 und Nr. 57.1.7.1 an.

  • Gebühr:4.000,00 EUR - 20.000,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Tätigkeit darf aber erst begonnen werden, wenn die Erlaubnisse erteilt wurden. Deswegen sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
  • Nutzflächenberechnung
  • bei Neueinrichtung:
    • Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung
  • Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i.V.m. dem Anhang „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zum GlüStV")

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
  • Nutzflächenberechnung
  • bei Neueinrichtung:
    • Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung
  • Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i.V.m. dem Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" zum GlüStV")

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Britta Ammoneit
04131 26-1620E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
04131 26-1452E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Petermann
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Dühring
04131 26-1036E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 011 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
04131 26-1220E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
04131 26-1313E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Annette Harneit
04131 26-1388E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 005 // 1

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

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Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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