Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe verlängern

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Pfandleiherlaubnis
  • ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

Voraussetzungen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

  • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
  • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
  • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Pfandverwertungsfrist schriftlich oder - je nach Angebot der zuständigen Gewerbebehörde - elektronisch beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag vor Ablauf der Pfandverwertungsfrist.
  • Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei.
  • Die zuständige Gewerbebehörde prüft Ihren Antrag.
  • Liegt ein wichtiger Grund vor, verlängert die zuständige Gewerbebehörde die Pfandverwertungsfrist und informiert Sie über die Entscheidung.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Gewerbebehörde.

Ansprechpunkt

Die örtlich zuständige Gewerbebehörde.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
Schwarzarbeit, Gewerbeuntersagungen, Prostituiertenschutz, Versammlungsanmeldungen, Bewachungsgewerbe
04131 26-1452E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 003

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir antworten bald.

E-Mail senden