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Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt dürfen Ihre Enten und Gänse nur ausgestellt werden, wenn im Herkunftsbestand der Tiere vor der Veranstaltung Tupferproben genommen und im Labor virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) untersucht wurden.

Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.

Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden (Sentinelhaltung).

Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen (Sentineltiere).

Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.

Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sentinelhaltung muss rechtzeitig vor der geplanten Teilnahme an dem Geflügelmarkt, der Geflügelausstellung oder einer ähnlichen Veranstaltung angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten)).

Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: 1

Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: 2 

Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: weniger als 10

Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten: mindestens 1, höchstens jedoch dieselbe Anzahl wie gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel

Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: 11 - 100

Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten:  10 - 50

Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: 101 - 1000

Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten:  20 - 60

Anzahl der gehaltenen Gänse, Enten oder Laufvögel je Bestand: mehr als 1000

Anzahl der zu haltenden Hühner oder Puten:  30 - 70

Voraussetzungen

Die Tiere müssen unter Gänse, Enten, Hühner und Puten zählen.

Die Veranstaltung muss ein Geflügelmarkt, eine Geflügelausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung sein.

Die korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten) nach Anlage 2 Geflügelpestverordnung muss gegeben sein

Verfahrensablauf

Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten (Sentinelhaltung) muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Diese Anzeige können Sie schriftlich stellen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:

Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.

Reichen Sie die geforderten Nachweise ein

Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde

Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.

Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

Im Falle einer Zustimmung geht Ihnen eine Bestätigung zu.

Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:

Sie rufen den Online Dienst auf.

Sie befüllen das Anzeigeformular.

Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.

Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.

Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf.

Formulare

Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten)).

Zuständige Stelle

Landkreis Lüneburg 

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg 

veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de

Ansprechpunkt

Die Anzeige der Sentinelhaltung nimmt das Veterinäramt des für Sie zuständigen Landkreises oder der für Sie zuständigen kreisfreien Stadt entgegen.

Teaser

Enten und Gänse dürfen nur an Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten teilnehmen, wenn der Herkunftstierbestand längstens sieben Tage vor der Veranstaltung beprobt und im Labor auf Geflügelpest untersucht wurde.

Die gemeinsame Haltung ist hier anzuzeigen.

Ansprechpersonen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Volksdorf
04131 1416E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 135
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Bechstein
04131 26-1932E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 143
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Ziegler
04131 26-1324E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 134
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Witt
04131 26-1801E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 36
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Laudy
04131 26-1448E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 138
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Schuster
04131 26-1865E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 138
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Cordes
04131 26-1551E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 137
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Lodders
04131 26-1414E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 132
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Mertins
04131 26-1880E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 132

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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