Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenbeteiligung der Eltern von minderjährigen Anspruchsberechtigten richtet sich nach der Art der Leistung. Über Art und Umfang einer Kostenbeteiligung erhalten Sie im Rahmen der Bedarfsklärung oder der Antragstellung nähere Informationen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Im Vorfeld erfolgt eine Beratung durch die Verfahrenslotsin.
Voraussetzungen
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die wesentlich in der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Voraussetzungen, die in der Person selbst liegen, sowie bestimmte Umweltfaktoren und eine zeitliche Komponente müssen zusammentreffen:
1. Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen einer Beeinträchtigung. Vergleichsmaßstab ist der „für das Lebensalter typische Zustand“ (§ 2 Absatz 1 SGB IX). Sofern die Gesundheit eines Menschen negativ von dem „für das Lebensalter typischen Zustand“ abweicht, liegt eine Beeinträchtigung vor. Die negative Abweichung kann den Körper, die Seele, den Intellekt oder die Sinne betreffen.
2. Diese Beeinträchtigung muss zusammen mit einstellungs- oder umweltbedingten Barrieren dazu führen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bedroht scheint. Einstellungsbedingte Barrieren sind Hürden, die dadurch entstehen, dass nicht alle Menschen Verständnis für Behinderung aufbringen. Umweltbedingte Barrieren sind Hürden, die durch fehlende Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen auftreten.
Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist bedroht, wenn zu befürchten steht, dass Menschen mit Behinderungen nicht die gleichen Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderungen haben.
3. Sowohl die Behinderung selbst als auch die Bedrohung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft muss nach einer Prognoseentscheidung mehr als sechs Monate andauern. Die Bedarfsklärung und die Prognoseentscheidung erfolgen im Rahmen einer medizinischen und sozialpädagogischen Überprüfung.
4. Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Eingliederungsleistungen befinden sich hauptsächlich im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und in § 35a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Formulare
Die Antragstellung auf Eingliederungsleistungen für Einwohner des Landkreises Lüneburg erfolgt beim Fachgebiet Teilhabe für Kinder und Jugendliche der Kreisverwaltung. Sie kann entweder durch den jungen Menschen selbst (ab dem 15. Lebensjahr) oder durch seine Personensorgeberechtigten wahrgenommen werden.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt des Landkreises Lüneburg.
Ansprechpunkt
Für eine Beratung oder erste Klärung Ihres Anliegens haben Einwohner des Landkreises Lüneburg die Möglichkeit, sich an die Verfahrenslotsin des Fachgebietes Teilhabe zu wenden.
Teaser
Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Lüneburg, deren Teilhabe an verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen eingeschränkt ist, können Anspruch auf Eingliederungsleistungen haben.
Ansprechpersonen
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
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Fr
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7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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