Jagderlaubnis: Mitteilung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Adresse
Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Ansprechpersonen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
Jägerprüfungen, Jagdrecht (ohne Jagdscheine), Jagdaufseher
04131 26-1220E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 005Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir antworten bald.

