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Jagdschein Ersatz

Ordnung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Fristen muss ich beachten?

  • :1 bis 3 Jahre
    Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.
  • :14 Tage
    Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

Hinweise (Besonderheiten)

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.

Ansprechpunkt

Einen Ersatz für Ihren verlorenen Jagdschein beantragen Sie bei der Behörde, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.

Teaser

Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Ansprechpersonen

Ordnung
Britta Ammoneit
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: A-F, Jagdscheine: A-F, Brand- und Katastrophenschutz
04131 26-1620E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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