Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.
Wenn Ihnen der Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
- :7,50 EUR
- :15,00 EUR
- :17,50 EUR
- :35,00 EUR
Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.
Tarifnrn. 100.1.4.1.4 Allgemeine Gebührenordnung (Nds. AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ansprechpunkt
Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.
Teaser
Wenn Ihnen der Jahresfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4@(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail @Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.