Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
- :7,50 EUR
- :15,00 EUR
- :17,50 EUR
- :35,00 EUR
Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.
Tarifnrn. 100.1.4.1.4 Allgemeine Gebührenordnung (Nds. AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ansprechpunkt
Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.
Teaser
Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4@(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail @Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.