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Kind an einer Realschule anmelden

Bildung und Kultur

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.

Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.

Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule  oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Beim Benedikt 8b

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

nach Rücksprache mit der Schule:

ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

nach Rücksprache mit der Schule:

ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung

Voraussetzungen

  • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.

  • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

Formulare

  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.


Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Realschule (z. B. Hauptschule an Realschule, Gymnasium an Realschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Realschule nach Umzug (z.B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Realschule (z. B. Hauptschule an Realschule, Gymnasium an Realschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Realschule nach Umzug (z.B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Teaser

Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Realschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Realschule tun.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Ansprechpersonen

Bildung und Kultur
Andrea Kroll
Bildungskoordination
04131 26-1051E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 202
Bildung und Kultur
Dominique Haas
Rechtsextremismus-Beauftragter
04131 26-1652E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 203
Bildung und Kultur
Ursula Wulf
04131 26-1529E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 213
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Jeanette Braun
BNE - Bildung für nachhaltige Entwicklung
04131 26-1360E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 213
Bildung und Kultur
Freia Srugis
04131 26-1203E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 204
Bildung und Kultur
Monika Matthies
E-Mail senden
Bildung und Kultur
Dr. Imke Möller
Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe
04131 26-1510E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 203
Bildung und Kultur
Sonja Piredda
04131 26-0
Bildung und Kultur
Nicole Herbst
04131 26-1418E-Mail senden
Bildung und Kultur
Thomas Dobutowitsch
Stellv. Leiter des Fachdienstes Bildung und Kultur, Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) und Schulentwicklungsplanung
04131 26-1514E-Mail senden
Gebäude 8 - Zimmer 202

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21335 Lüneburg

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