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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für jagdliche Vereinigungen beantragen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :65,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Waffenbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Zuständig ist die Waffenbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Teaser

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Rechtsbehelf

Sie können eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen, wenn Ihnen die Erlaubnis nicht erteilt wird.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: N-T, Jagdscheine: N-T
04131 26-1313E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: U-Z, Jagdscheine: U-Z, Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Linn
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: G-M, Jagdscheine: G-M
04131 26-1212E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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