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Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis, verloren haben, müssen Sie   dies unverzüglich anzeigen.

Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen:

Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und Erlaubnisse verloren haben.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Keine. 

Verfahrensablauf

Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.

Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:

Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Teaser

Sie haben Ihre Waffen, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht 

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: U-Z, Jagdscheine: U-Z, Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Linn
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: G-M, Jagdscheine: G-M
04131 26-1212E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
Waffen-, Munition-, Sprengstoffangelegenheiten: N-T, Jagdscheine: N-T
04131 26-1313E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 006

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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