Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung

Naturschutz und Wald

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.

Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind

  • Veränderungen der Gestalt,
  • Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Erforderliche Unterlagen

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung und
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung und
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.

Ansprechpersonen

Naturschutz und Wald
Patricia Ossig
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1798E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 322
Naturschutz und Wald
Ute Bei der Sandwisch
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1233E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 324
Naturschutz und Wald
Kristina Weist
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1345E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 321
Naturschutz und Wald
Maja Züghart
Fachgebietsleiterin Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1666E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 327
Naturschutz und Wald
Sören Frischmuth
Samtgemeinden Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1209E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 319
Naturschutz und Wald
Jonas Pape
Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen, Ilmenau, Stadt Lüneburg
04131 26-1602E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 318
Naturschutz und Wald
Saskia Grote
Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide, Gemeinde Adendorf, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1586E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 320
Naturschutz und Wald
Adrian Kreft
Samtgemeinden Bardowick, Dahlenburg, Ostheide, Gemeinde Adendorf
04131 26-1354E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 315
Naturschutz und Wald
Dirk Rebohm
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1744E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 320

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden