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Bestattung anmelden

Gesundheit

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Graalwall 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen Gebühren an für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
  • weitere notwendige Amtshandlungen,
  • Ausstellung eines Leichenpasses

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

  • Gebühr:kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.

Voraussetzungen

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Hinweise (Besonderheiten)

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur sein:

  • Gemeinden
  • Kirchen, Kirchengemeinden
  • andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind

Manche Gemeinden oder von ihnen beauftragte Firmen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
  •  für die Durchführung einer zweiten Leichenschau wegen Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Teaser

Jede Leiche muss bestattet werden. Die Beisetzung kann als Erd- oder Feuerbestattung vorgenommen werden.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Ansprechpersonen

Gesundheit
Dr. Marion Wunderlich
Leiterin Gesundheitsamt
04131 26-1500
Gebäude 4 - Zimmer 106 // 2
Gesundheit
Jan Sünnemann
Gesundheitsingenieur Hygiene und Umwelt
04131 26-1491E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Nils Böttcher
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1829E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 102 // 1
Gesundheit
Maike Peters
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1493E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 109 // 2
Gesundheit
Viktoria Eggers-Heyden
Mitarbeiterin Verwaltung
04131 26-1035E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Sylke Gutmann
Sekretariat Fachdienst Gesundheit
04131 26-1479E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 7a // 1
Gesundheit
Brigitte Carstensen
04131 26-1480E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 105 // 2
Gesundheit
Isabell Bolz
Mitarbeiterin Jugendzahnpflege
04131 26-1481E-Mail senden
Gesundheit
Ute Lütjohann
04131 26-1483E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 232 // 2
Gesundheit
Kerstin Schwarz
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1260E-Mail senden
Gesundheit
Ulrike Wolf
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1338E-Mail senden
Gebäude 9 - Zimmer 4
Gesundheit
Nina Böther
Mitarbeiterin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1490E-Mail senden
Gesundheit
Frau Wagener
Ärztin Schuleingangsuntersuchungen
04131 26-1477E-Mail senden
Gesundheit
Frau Hardt
Mitarbeiterin Eingliederungshilfe Erwachsene und Pflege
04131 26-1591E-Mail senden
Gesundheit
Marion Prehm
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1470E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Mirja Raschke
Ärztin Hygiene und Umwelt
04131 26-1118E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 104 // 2
Gesundheit
Volker Meyer
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1705E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 115 // 1
Gesundheit
Sabine Meyer-Olbersleben
Hygienekontrolleurin Hygiene und Umwelt
04131 26-1474E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 113 // 2
Gesundheit
Ute Böther
Fachdienstleiterin Gesundheit
04131 26-1489E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 107 // 2
Gesundheit
Anette Ziegler
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1484E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Angela Mertins-Maack
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1471E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Ann-Sophy Eggers
Mitarbeiterin Jugendzahnpflege
04131 26-1841E-Mail senden
Gesundheit
Robert Tödter
Mitarbeiter Eingliederungshilfe Erwachsene und Pflege
04131 26-1775E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 8 // 1
Gesundheit
Dirk Reichel
Mitarbeiter Hygiene und Umwelt
E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 211 // 3
Gesundheit
Sozialpsychiatrischer Dienst
04131 26-1497E-Mail senden
Gesundheit
Carmen Bergner
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1485E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Niklas Winkler
E-Mail senden
Gesundheit
Sophia Michaelis
Teilhabe für Kinder und Jugendliche
04131 26-1570E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 234 // 3
Gesundheit
Johnny Braun
Hygienekontrolleur Hygiene und Umwelt
04131 26-1830E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 115 // 1
Gesundheit
Geschäftszimmer Fachgebiet Teilhabe
04131 26-1323
Gesundheit
Drobs - Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
04131 684460E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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