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Internationalen Leichenpass beantragen

Gesundheit

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Graalwall 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :40,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Erforderliche Unterlagen

- schriftlicher formloser Antrag

- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

- Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

Voraussetzungen

- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

Formulare

Formloser Antrag

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Teaser

Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

Rechtsbehelf

  • Klage

Ansprechpersonen

Gesundheit
Viktoria Heyden
Verwaltung
04131 26-1035E-Mail sendenGebäude 4, Zimmer 103
Gesundheit
Maike Peters
Verwaltung
04131 26-1493E-Mail sendenGebäude 4, Zimmer 109

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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