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Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung

Sozialhilfe und Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen - mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung - werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung

anerkannt werden.

Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (d. h. selbst erwerbsfähig i. S. des Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) sind oder in Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben).

Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte - insbesondere Unterhaltsansprüche - sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.

Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr:kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich taggenau mit der Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.
  • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.

Voraussetzungen

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Die Hilfe setzt grundsätzlich mit Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Die Hilfe setzt grundsätzlich mit Kenntnisnahme des Sozialhilfeträgers ein, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Formulare

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Ansprechpersonen

Sozialhilfe und Wohngeld
Moritz Messelken
Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1667E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 118 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Rebecca Roxin
Sozialhilfe
04131 26-1070E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 114 // 2
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Lilli Trojahn
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1734E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tanja Bethlehem
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1606E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Pia Woltaire
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1771E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christine Meyer
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1403E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121 // 2
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04131 26-1402E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 120 // 2
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Sebastian Ahlfaenger
Sozialhilfe
04131 26-1708E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Janna Bechtloff
Fachgebietsleiterin Sozialhilfe
04131 26-1760E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 113 // 2
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Stefanie Niederreiner
Sozialhilfe
04131 26-1290E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 102 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Karin Rieckmann
Sozialhilfe
04131 26-1780E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 103 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Katrin Baas
Sozialhilfe
04131 26-1312E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Kristina Preuß
Bildung und Teilhabe
04131 26-1732E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 116 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Tine Schachtschneider
Bildung und Teilhabe
04131 26-1731E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Marie Lange
Bildung und Teilhabe
04131 26-1730E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 119 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Isabell Oldekop
Bildung und Teilhabe
04131 26-1737E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 115 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christiane Hagemann
Bildung und Teilhabe
04131 26-1340E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 117 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christian Ratzeburg
Fachdienstleiter Sozialhilfe und Wohngeld
04131 26-1626E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 105 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Christopher Schäfer
Fachgebietsleiter Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1380E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 110 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Max Schiller
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1608E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 107 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Lana-Sophie Darger
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1092E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 108 // 2
Sozialhilfe und Wohngeld
Ben Päpper
Asylbewerber und Wohngeld
04131 26-1844E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 109 // 2

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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