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Schuldnerberatung wahrnehmen

Schuldenhilfe Sofort e.V.

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
Diese finanziellen Notlagen können 

  • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
  • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

  • finanzielle, 
  • psychosoziale und 
  • juristische Beratung zu erhalten. 

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

  • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
  • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

  • rechtliche Fragen 
  • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
  • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Beantragung von Privatinsolvenz.


Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung für Bürgergeld-Empfänger über das Jobcenter ist kostenlos.

Schuldnerberatungen von gemeinnützig arbeitenden Trägern sind in der Regel kostenlos.

In einzelnen Ländern gibt es abweichende Regelungen für eigene Beratungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angabe

Voraussetzungen

  • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
    • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
  • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
    • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
    • erhalten Bürgergeld und
    • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
    • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

Verfahrensablauf

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

  • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
  • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

  • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
  • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

Zuständige Stelle

 Jobcenter oder Schuldnerberatungsstelle

Ansprechpunkt

An das Jobcenter oder eine Schuldnerberatungsstelle

Teaser

Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.

Rechtsbehelf

Keiner

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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