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Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Anzeigevordrucken.
  • Formlose Anzeige mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en

Voraussetzungen

  • Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn der zuständigen Veterinärbehörde vorliegen.
  • Außerdem müssen Sie die tierschutzrechtlichen Haltungsanforderungen, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
  • Die Anzeige enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Formulare

  • Formlose Anzeige 
  • Ggf. stellt Ihre zuständige Stelle weitere Unterlagen zur Anzeige zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf.

Zuständige Stelle

Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Teaser

Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Britta Ammoneit
04131 26-1620E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
04131 26-1452E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Petermann
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Dühring
04131 26-1036E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 011 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
04131 26-1220E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
04131 26-1313E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Annette Harneit
04131 26-1388E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 005 // 1

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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