Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen.
Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
- Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
-
Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus. Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
- Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
- Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Teaser
Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4@(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail @Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.