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Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel
    • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
  • Hasentiere 
    • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.

Erforderliche Unterlagen

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Hinweise (Besonderheiten)

Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.

Ansprechpersonen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Sachmielewski
04131 26-1405E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 33
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Zimmermann
04131 26-1776E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 133 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Lodders
04131 26-1414E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 137 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Niebelschütz
04131 26-1279E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 141 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Ritter
04131 26-1605E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 140 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Trochemowitz
04131 26-1636E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 139 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Franke
04131 26-1412E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 142 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Cordes
04131 26-1551E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 137 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Linn
04131 26-1589E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 137 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Volksdorf
04131 1416E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 135 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Ziegler
04131 26-1324E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 134 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Gronholz
04131 26-1331E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 29
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
des Fachdienstes Geschäftszimmer
04131 26-1413E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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