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Tiergehege Anzeige

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.

Keiner Anzeige bedürfen

  • Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
  • Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
  • Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
  • Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind  die entsprechenden Vordrucke anzufordern.

Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind  die entsprechenden Vordrucke anzufordern.

Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ansprechpersonen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Sachmielewski
04131 26-1405E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 33
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Zimmermann
04131 26-1776E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 133 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Lodders
04131 26-1414E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 137 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Niebelschütz
04131 26-1279E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 141 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Ritter
04131 26-1605E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 140 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Trochemowitz
04131 26-1636E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 139 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Franke
04131 26-1412E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 142 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Cordes
04131 26-1551E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 137 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Linn
04131 26-1589E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 137 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Volksdorf
04131 1416E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 135 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Ziegler
04131 26-1324E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 134 // 2
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Herr Gronholz
04131 26-1331E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 29
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
des Fachdienstes Geschäftszimmer
04131 26-1413E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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