Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Formulare

Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpersonen

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Frau Zimmermann
04131 26-1776E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 133

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 (gegenüber der Parkpalette "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

E-Mail senden