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Bundeswehr und THW: Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet- Unbedenklichkeitsbescheinigung

Industrie- und Handelskammer Lüneburg - Wolfsburg
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Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.

Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordert dies eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer, dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben.

Dies wird durch die Kammer geprüft. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten auszuführen kann, gleich zu welchem Preis, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.

Auszuführende Arbeiten können z.B. sein:

  • Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
  • Vermieten von Zelten,
  • Transporteinsätze,
  • Kranarbeiten,
  • Hubschrauberflüge,
  • Baumfällung,
  • Demontagearbeiten,
  • Sprengen von Ruinen.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Sande 1

21335 Lüneburg

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben über

  • Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Dauer der Maßnahme,
  • Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
  • Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
  • komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Arbeiten dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung der Bescheinigung beginnen. In besonders eiligen Fällen, in denen die Einholung der Bescheinigung vor der Durchführung nicht möglich ist, kann sie nachgereicht werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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