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Wahlen

Kommunalaufsicht, Wahlen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Informationen rund um Wahlen



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

Mo-Do 

Fr

 7:30 bis 16:30 Uhr

 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

Fr

 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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