Abwasseranlagen: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.
Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.
Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Horst-Nickel-Str. 4
21337 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Teaser
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer
Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der
wasserrechtliche Einleitungserla
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