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*** Lüneburger Glasfaserleitung beschädigt ***

Die Kreisverwaltung informiert an dieser Stelle rechtzeitig, ob ab Montag (22.06.2026) alle Fachdienste wieder uneingeschränkt erreichbar sind. 
Danke für Ihr Verständnis.

Abwasseranlagen: Genehmigung

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Teaser

Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer

Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der

wasserrechtliche Einleitungserla

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 305
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 312
Wasser
Andreas Flügger
Untere Wasserbehörde
04131 26-1325E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 314
Wasser
Kira Kalinski
Untere Wasserbehörde
04131 26-1320E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 309

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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 7:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do 

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 8 bis 16 Uhr
 8 bis 12 Uhr

Digital

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