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*** Lüneburger Glasfaserleitung beschädigt ***

Die Kreisverwaltung informiert an dieser Stelle rechtzeitig, ob ab Montag (22.06.2026) alle Fachdienste wieder uneingeschränkt erreichbar sind. 
Danke für Ihr Verständnis.

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Bürger - auch Kleineinleiter -  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.

Abgabepflichten gemäß § 9 Nds. AG AbwAG

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Verfahrensablauf

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Bürger - auch Kleineinleiter -  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

Zuständige Stelle

  • in der Regel sind für die Erhebung der Abwasserabgabe die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ( NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Teaser

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Rechtsbehelf

keine Angabe

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 305
Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 312

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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04131 26-0

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