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*** Lüneburger Glasfaserleitung beschädigt ***

Die Kreisverwaltung informiert an dieser Stelle rechtzeitig, ob ab Montag (22.06.2026) alle Fachdienste wieder uneingeschränkt erreichbar sind. 
Danke für Ihr Verständnis.

Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Wasser

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Horst-Nickel-Str. 4

21337 Lüneburg

Rechtsgrundlage

§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage - vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
  • Diese prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
  • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
  • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
  • Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage beginnen.

Teaser

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ansprechpersonen

Wasser
Michael Loch
Fachgebietsleiter Untere Wasserbehörde
04131 26-1264E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 305
Wasser
Astrid Michaelsen
Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide
04131 26-1463E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 313
Wasser
Peter Wünnecke
Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1465E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 317
Wasser
Merlin Bonik
Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Adendorf
04131 26-1511E-Mail sendenGebäude 11, Zimmer 304

Kontakt-Möglichkeiten

Persönlich

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(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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