Erdaufschluss Anzeige für Brunnen
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:
- Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
- Bohrungen nach Lagerstättengesetz
- Bohrungen nach Bundesberggesetz
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Kontakt-Möglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
7:30 bis 16:30 Uhr
7:30 bis 12:30 Uhr
Digital
Schreiben Sie uns eine E-Mail.@Wir antworten bald.

